Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.08.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird.

Geplante Anpassungen

Höherer Grundfreibetrag: 
Zum 01.01.2023 ist eine Anhebung um 285 € auf 10.632 € vorgesehen. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 € auf 10.932 € vorgeschlagen.

Kalte Progression ausgleichen:
Die sog. Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 € statt bisher 58.597 € greifen, 2024 soll er ab 63.515 € beginnen.

Unterstützung von Familien:
Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 € erhöht werden, bis er zum 01.01.2024 bei 2.994 € liegt.

Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags:
Der Unterhaltshöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 € auf 10.347 € angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen werden automatisiert.