Guten Tag,
Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert daran nichts. Aufwendungen, die durch die persönliche Pflege veranlasst sind, werden grundsätzlich durch den Pflege-Pauschbetrag abgegolten. So entschied das Finanzgericht Münster.
Gibt ein Arbeitnehmer für einen ihm überlassenen Dienstwagen gegenüber seinem Arbeitgeber eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und übernimmt er die daraus resultierenden Lohndaten später ungeprüft in seine Einkommensteuererklärung, kann darin eine Steuerhinterziehung lie-gen. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums erläutert, unter welchen Voraussetzungen der auf Solar- und Photovoltaikanlagen entfallende Kaufpreisanteil beim Grundstückserwerb zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehört.
Teil 2 des Beitrags Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen beleuchtet weitere Besonderheiten bei der Ausstellung von E-Rechnungen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an.
Artikel
Einkommensteuer
Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter keine außergewöhnlichen Belastungen
Ein Ehepaar pflegte die hochbetagte und schwerbehinderte Schwiegermutter, die rund 300 Kilometer entfernt wohnte. Im [...]
WeiterlesenEinkommensteuer
Dienstwagen: Falsche Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber können zu Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers führen
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2009 bis 2014 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus der [...]
WeiterlesenGrunderwerbsteuer
Gegenleistung bei der Veräußerung von Grundstücken mit Solar-/Photovoltaikanlagen
Zu der Frage, ob beim Erwerb eines Grundstücks der Kaufpreisanteil für Solar- bzw. Photovoltaikanlagen in [...]
Weiterlesen